Frauen! – neue arbeit e.V.
Minijob – Da geht doch mehr!
Am 21.08.2019 fand bei neue arbeit e.V. eine Informationsveranstaltung zum Thema „Minijob, da geht doch mehr“ statt. Die Teilnehmerinnen des Projekts Frauen! luden dazu Frau Gehrmann vom Jobcenter Betzdorf in ihrer Funktion als Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt ein.
Das Projekt Frauen! wird seit November 2018 in Altenkirchen im Auftrag des Jobcenters durchgeführt und durch das Ministerium für Soziales des Landes Rheinland Pfalz gefördert. Gemeinsames Ziel ist es, die Integrationschancen in Arbeit für die Frauen zu verbessern. Dazu gehört auch, den Wiedereinstieg in den Beruf zu planen oder bestehende Minijob-Arbeitsverhältnisse zu überdenken und nach Möglichkeit aufzustocken.
Frau Gehrmann berichtete über die Vorteile der Aufstockung eines Minijobs zu einem Midijob bzw. in seine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit. Auch die Rechte der Minijobberinnen wurden thematisiert, z.B. Mindestlohn, Urlaubsanspruch, Entgeldfortzahlung bei Krankheit. Viele Frauen wissen dies nicht und fordern ihre Rechte nicht ein oder haben Sorge, dass der Minijob dadurch gefährdet wird. Dabei wäre es wichtig, diese Rechte konsequent einzufordern, um Missbrauch der angeblich kostengünstigen Minijobberinnen zu verhindern.
Das Thema Aufstockung wurde auch unter dem Aspekt Vorbeugung von Altersarmut, Sicherung des Lebensunterhalts, Ausbau der Qualifikation und der beruflichen Chancen beleuchtet. Mit zunehmendem Alter besteht für die Mütter die Möglichkeit und auch die Notwendigkeit, ihre berufliche Tätigkeit auszubauen und nicht aus gewohnter Routine im Minijob zu verharren. Die Berufliche Wegeplanung muss frühzeitig überdacht und in die Wege geleitet werden. Ein Minijob eignet sich gut für den ersten Schritt zum Wiedereinstieg nach der Elternpause. Unter in Anspruchnahme der örtlichen Kinderbetreuungsmöglichkeiten ist ein Ausbau der Tätigkeit jedoch rechtzeitig ins Auge zu fassen, um nicht in fortgeschrittenem Alter feststellen zu müssen, dass man den Anschluss verpasst hat. Die Folge wäre eine Fortsetzung der Unterstützungsbedürftigkeit bis in das Rentenalter hinein.
Zur Sprache kamen auch die Schwierigkeiten der Frauen, aus den Minijobs herauszukommen. Es gibt Firmen, welche grundsätzlich viele Minijobberinnen beschäftigen und diese auch noch flexibel für Vertretungssituationen ständig „auf Abruf“ bereit stehen sollen. Dies macht einen Ausbau des Minijobs häufig unmöglich. Frau Gehrmann berichtet jedoch aber auch von Beispielen, bei welchen Firmen extra „Mütterschichten“ und Fahrdienste anbieten, um erwerbswillige und qualifizierte Frauen familienfreundlich in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse anzustellen und die Potentiale der Frauen anerkennen und schätzen.
Um diese Möglichkeiten zu fördern, ist ein aktives Zugehen auch auf Arbeitgeber gefragt. Im Rahmen der Bewerbungsbemühungen der Frauen aus der Maßnahme kann hier auch der Träger in Aktion treten, um mit den Arbeitgebern das Angebot von familienfreundlichen Teil- oder Vollzeitarbeitsplätzen zu besprechen. Frau Gehrmann kann dazu im individuellen Einzelfall noch offene Fragen klären.
Schwierigkeiten bereitet im Einzelfall auch die fehlende Mobilität und nicht ausreichender ÖPNV zu üblichen Arbeitszeiten. Aus der Kreisstadt fahren zu machen Firmen eigene Shuttlebusse, die jedoch für Frauen aus abgelegenen ländlichen Regionen nicht erreichbar sind. Räumliche Mobilität und Flexibilität ist daher ggf. von den Frauen gefordert, eine umfassende Planung und Vorbereitung sind notwendig. Da bei einem geplanten Umzug auch immer die Kinder zu berücksichtigen sind, wäre dies langfristig zu planen und die Schulmöglichkeiten (Ganztagskita, Ganztagesschule) des Standorts sind zu berücksichtigen. Bei bestehender Bereitschaft zur räumlichen Mobilität kann die Teilnahme an der Maßnahme unterstützen, langfristige Schritte zu planen und berufliche Perspektiven im Zusammenhang mit Kinderbetreuungsmöglichkeiten zu entwickeln
Autor: Silvia Brunner











