BG-Coaching 2025
Seit 7 Jahren eine feste Größe in der Beratungsarbeit im Landkreis Altenkirchen
Auch in diesem Jahr wurde das Projekt Bedarfsgemeinschaftscoaching, kurz: BG-Coaching, im Landkreis Altenkirchen fortgeführt. Die Förderung des Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz, Mittel des Europäischen Sozialfonds Plus
(ESF+) sowie vom Jobcenter Kreis Altenkirchen ermöglicht mit dem Projekt 30 Familien eine Unterstützungsleistung, die sich von den sog. „Regel-Maßnahmen“ (Jobcenter) deutlich abhebt.
Mit dem BG-Coaching erhalten Kunden des Jobcenters Kreis Altenkirchen im Rahmen aufsuchender Arbeit Beratung, Begleitung und Unterstützung in ihren individuellen Lebenslagen. Ein besonderes Merkmal dieses Projekts ist, dass sich die Unterstützungsleistung auf alle im Haushalt lebenden Personen bezieht. Besonders die Kinder und Jugendlichen der Familien im SGB II (Bürgergeld)-Bezug werden in den Fokus gerückt. Die engmaschige Unterstützung der Erwachsenen hilft, die Lebensumstände für die Kinder und Jugendlichen deutlich zu verbessern, wodurch mit der Förderung auch ein direkter Beitrag gegen Kinderarmut im Landkreis geleistet wird.
Im Projekt erhalten die Teilnehmenden die Chance, in ihrer persönlichen Situation individuell wahr- und ernst genommen zu werden. Die Beratungsinhalte orientieren sich an der Ist-Situation der Teilnehmenden und ihrer Familienangehörigen. (Anmerkung: natürlich gibt es auch einige Plätze für Alleinstehende ohne Kinder). In den Familienkonstellationen, in denen sich die beiden Coaches Jörg Becher und Nadine Manz bewegen, erhalten dann alle – vom Erwachsenen bis zum Kind – die Aufmerksamkeit und Beratung, die sie benötigen, damit sich die Lebensumstände langfristig verbessern. Besonders die Bildungs- und Teilhabechancen der Kinder und Jugendlichen sollen mit dem Coaching in den Blick genommen, mit passender Beratung bedient und damit langfristig verbessert werden.
Entgegen der Darstellung in modernen Medien können die Coaches einen Einblick dazu geben, dass die Gründe für den sog. Bürgergeld-Bezug doch vielfältiger sind, als vielleicht weitläufig gedacht. Hinter dem alles überschattenden Leistungsbezug verbergen sich oft echte Schicksale.
Alleinerziehende Mütter, die ein behindertes Kind ohne Unterstützung der Familie betreuen, Ehepartner, die schwer erkrankt und pflegebedürftig sind, junge Mütter, die sich in einer Qualifizierungsmaßnahme oder geförderten Ausbildung befinden, chronisch Kranke oder Menschen mit einer geistigen Beeinträchtigung, für die es bisher schlicht keine passende Unterstützung gegeben hat, um sie auf dem Weg aus dem SGB II zu unterstützen, sind nur einige Beispiele aus der langjährigen Tätigkeit von Jörg Becher und Nadine Manz.
Für Interessierte: Sollten Sie Leistungen nach dem SGB II beziehen und wir mit diesem Artikel Ihr Interesse geweckt haben, sprechen Sie uns gerne an.
Nadine Manz beantwortet Fragen zur Teilnahme am BG-Coaching. Die Kontaktdaten, weitere Projektinhalte und auch die Förderer des Projekts können Sie auf unserer Homepage unter www.ak-neuearbeit.de einsehen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.












